Bedingungen für die Tippgeberprovision
Bedingungen für die Tippgeberprovision
Allgemein
Diese Bedingungen sind als Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu betrachten. Die Bestimmungen in meiner Datenschutzerklärung wiederum gelten auch für die Daten, die im Zuge der Tippgeberprovision gewonnen werden.
Was ist die Tippgeberprovision
Bei der Tippgeberprovision handelt es sich um eine Einmalzahlung, die ich Ihnen auf Ihr Bankkonto überweise, sobald Sie die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt haben.
Höhe der Tippgeberprovision
Die Höhe der Tippgeberprovision hängt von der Art der Immobilie Ihres Kontaktes ab. Ab einem Immobilienwert von 300.000 € oder mehr, können Sie eine Prämie in Höhe von 500 € erhalten. Liegt der Immobilienwert darunter, können Sie eine Prämie in Höhe von 300 € erhalten.
Voraussetzungen für den Erhalt der Tippgeberprovision
a) Es dürfen nur Personen eine Tippgeberprovision erhalten, die 18 Jahre oder älter sind.
b) Ihr Kontakt darf nicht vor Ihrem Vermittlungsversuch bereits mit mir in Kontakt gestanden haben.
c) Beim Kontakt muss es sich um einen Eigentümer oder einer Eigentümerin einer Immobilie handeln. Sollte eine bevollmächtigte Vertretung für den Eigentümer/ der Eigentümerin agieren, dann muss mir zudem eine beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden.
d) Ihr Kontakt muss mir einen Maklerauftrag, in schriftlicher Form, spätestens aber mit dem Maklervertrag, erteilt haben. Daraufhin muss es zur erfolgreichen Vermittlung kommen.
e) Es muss zu einem notariellen Kaufvertragsabschluss zwischen Ihrem Kontakt als VerkäuferIn und des Kaufenden kommen.
f) Ihr Kontakt muss von Ihnen über folgende Punkte aufgeklärt worden sein:
dass es sich um einen Tipp handelt, d.h. dass Sie eine Prämie für die erfolgreiche Vermittlung erhalten, sofern es zu einem notariellen Kaufvertragsabschluss kommt.
dass er oder sie nach dem Austausch der Kontaktdaten von mir kontaktiert wird.
dass er oder sie ein kostenloses Beratungsgespräch sowie eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung erhält.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, aber ein Maklerauftrag durch die Vermittlung des Kontaktes dennoch zustande kommt
Sie haben keinen Anspruch auf die Tippgeberprovision, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten. Meine Maklerprovision bleibt hiervon unberührt, da sie sich an die Verkäuferseite und der Käuferseite richtet und der Lohn für meine erfolgreichen Vermittlungstätigkeiten zwischen den beiden Vertragsparteien ist. Auch ich kann meinen Provisionsanspruch jedoch verlieren, wenn ich bestimmte Bedingungen nicht einhalte.
Wann erhalte ich die Tippgeberprovision ausgezahlt
Sie erhalten die Prämie innerhalb von zwei Wochen, ab dem Tag des notariellen Kaufvertragsabschlusses, auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben.
Versteuerung
Für die Versteuerung der Einnahmen aus der Tippgeberprovision sind Sie selbst verantwortlich. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrem zuständigen Steuerberater oder Finanzamt.
Im Fall eines Rechtsstreits um die Tippgeberprovision
Sie sind in der Nachweispflicht zu beweisen, dass Sie den Kontakt an mich vermittelt haben.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Sonstige
Nutzen Sie gerne für die Übermittlung der Kontaktdaten das Kontaktformular unter: https://www.hilgert-immobilien.de/mitverdienen.